Dachstuhl im Bau

Öffentliche Wohnraumförderung des Landes NRW

Wir möchten Sie an dieser Stelle über die aktuellen Fördermöglichkeiten des Zusatzdarlehens “Bauen mit Holz” informieren. Das Zusatzdarlehen ist Teil der öffentlichen Wohnraumförderung des Landes NRW.

In den Richtlinien für das Jahr 2020 wurden neue Fördermöglichkeiten für Objekte mit einem erheblichen Holzanteil eingeführt. Das Zusatzdarlehen gilt für den Neubau und die Neuschaffung von geförderten Mietwohnungen und Studierendenwohnheimen sowie den Neubau, die Neuschaffung oder den Ersterwerb von selbst genutztem Wohnraum mit einem Tilgungsnachlass von bis zu 50 Prozent.

Das Bauvorhaben muss einen deutlichen Anteil an Holz vorweisen, der über den Anteil bei konventionell in Stein errichteten Gebäuden hinausgeht (zum Beispiel Hybridbauten oder Massivholzgebäude). Das Darlehen beträgt bis zu 0,80 €/kg Holz, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit. Das Holz muss fest verbaut sein und aus nachhaltigen Quellen stammen, beispielsweise nach PEFC oder FSC zertifiziert sein.

Das Zusatzdarlehen wird für folgende Maßnahmen gewährt:

Neubau und Neuschaffung von geförderten Mietwohnungen – gefördert wird der Neubau und die Neuschaffung im Gebäudebestand von
·         Miet- und Genossenschaftswohnungen
·         Gruppenwohnungen
·         Mieteinfamilienhäusern

Die Wohnraumförderung des Landes NRW zum Bau von Mietwohnungen inkl. des Zusatzdarlehens „Bauen mit Holz“ richtet sich u.a. an Investorinnen und Investoren, Wohnungsunternehmen, gemeinnützige Organisationen und Genossenschaften. Mit Inanspruchnahme der Wohnraumförderung verpflichtet sich der Bauherr, für bestimmte Haushalte vorbehaltene bzw. preisgebundene Wohnungen bereitzustellen.

Wohnraum für Studierende – Förderfähig sind Studierendenwohnheime sowie Miet- und Gruppenwohnungen. Die Förderung richtet sich gleichermaßen an Studierendenwerke, wohnungswirtschaftliche Unternehmen und private Investorinnen und Investoren.

Neubau, Neuschaffung oder Ersterwerb von selbst genutztem Wohnraum Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Neubau oder Kauf von selbst genutztem Wohneigentum mit zinsgünstigen Darlehen. Im Rahmen dieser Förderung wird ebenfalls das Zusatzdarlehen „Bauen mit Holz“ gewährt. Antragsberechtigt sind Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einer schwerbehinderten Person, deren Einkommen innerhalb der vorgegebenen Einkommensgrenze liegt.

In der Modernisierungsförderung für Mietwohnraum und selbst genutzten Wohnraum wurden zudem die Konditionen angepasst: Bauherren können von einem Tilgungsnachlass von bis zu 30 Prozent profitieren, wenn sie zertifizierte ökologische Dämmstoffe verwenden und einen überdurchschnittlichen energetischen Standard erreichen. Im Rahmen der Modernisierungsförderung wird das Zusatzdarlehen „Bauen mit Holz“ nicht gewährt.

Weitere Informationen finden Sie auf der Webplattform Bauen mit Holz.NRW.

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