m Rahmen der Wohnraumförderung des Landes Nordrhein-Westfalen wird seit 2020 ein Zusatzdarlehen für das “Bauen mit Holz” angeboten. Attraktive Konditionen gibt es auch in der Modernisierungsförderung.
In den Richtlinien für das Jahr 2020 wurden neue Fördermöglichkeiten für Objekte mit einem erheblichen Holzanteil eingeführt. Das Zusatzdarlehen gilt für den Neubau und die Neuschaffung von geförderten Mietwohnungen und Studierendenwohnheimen sowie den Neubau, die Neuschaffung oder den Ersterwerb von selbst genutztem Wohnraum mit einem Tilgungsnachlass von bis zu 50 Prozent. Das Bauvorhaben muss einen deutlichen Anteil an Holz vorweisen, der über den Anteil bei konventionell in Stein errichteten Gebäuden hinausgeht (zum Beispiel Hybridbauten oder Massivholzgebäude). Das Darlehen beträgt bis zu 0,80 €/kg Holz, maximal 15.000 Euro je Wohneinheit. Das Holz muss fest verbaut sein und aus nachhaltigen Quellen stammen, beispielsweise nach PEFC oder FSC zertifiziert sein.
In der Modernisierungsförderung für Mietwohnraum und selbst genutzten Wohnraum wurden die Konditionen angepasst: Bauherren können von einem Tilgungsnachlass von bis zu 30 Prozent profitieren, wenn sie zertifizierte ökologische Dämmstoffe verwenden und einen überdurchschnittlichen energetischen Standard erreichen.
Wer Mittel der Wohnraumförderung in Anspruch nehmen möchte, wendet sich an die zuständige Bewilligungsbehörde vor Ort. Sie ist für die Beantragung, Prüfung und Bewilligung zuständig.
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